Beschreibung der einzelnen Aufgaben
Aufgaben in Linienfunktion
- Fachvorgesetzter gegenüber allen Mitarbeitern in der Pflege. Disziplinarvorgesetzter nur nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer.
Aufgaben in der Handlungsfunktion
- Verantwortung für die fachgerechte Führung, Einrichtung und Entwicklung der Pflegedokumentation, aus der das Leistungsgeschehen und der Pflegeprozess abzuleiten sind.
- Verantwortung für die Umsetzung und Durchführung von Pflegevisiten
- Verantwortung für die Umsetzung und Anwendung sowie Beteiligung an der Entwicklung und Fortführung der im Qualitätshandbuch beschriebenen Maßstäbe
- Erstbesuch der Klienten in der häuslichen Umgebung bzw. im Krankenhaus
- Verantwortung für die fachliche Planung der Pflegeprozesse
- Kooperation und aktive Einbeziehung der Angehörigen / Bekannten in den Pflegeprozess
- Die an den Pflegebedarf orientierte Dienst-, Einsatz- und Urlaubsplanung der Pflegekräfte
- Durchführung von Beurteilungs- und Bewertungsgesprächen, sowie das Schreiben von Arbeitszeugnissen innerhalb der Pflege
- Mitentscheidung bei der Einstellung, Förder- und Disziplinarmaßnahmen, sowie Entlassung von Mitarbeitern im pflegerischen Bereich nach fachlichen Kriterien
- Führen von Vorstellungsgesprächen im pflegerischen Bereich
- Koordinierung und Überwachung der Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Aufsicht, Kontrolle und Anleitung bei der Erfüllung der zugeteilten Aufgaben der Pflegekräfte
- Aufstellen eines Schulungsplans für die Pflegekräfte unter Beachtung des Fortbildungsbedarfs
- Angebot und Durchführung innerbetrieblicher Fortbildungsmaßnahmen
- Interessenvertretung des pflegerischen Bereichs gegenüber Kooperationspartner
- Planung, Entwicklung, Koordination und Kontrolle von Abläufen im gesamten Pflegebereich
- Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit im Bereich der Pflege
- Ggf. Entwicklung und Einführung von Pflegestandards
- Aufsicht und Kontrolle bei der Anwendung der Pflegestandards
- Verantwortung für die wirtschaftliche und sparsame Beschaffung von Pflegematerialien
- Verantwortung für die fachgerechte Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten
- Regelmäßige Teilnahme an externen Qualitätszirkel
- Organisation des internen Qualitätszirkels