Pflegebedürftigen Kindern Sicherheit und Lebensqualität ermöglichen und dabei ganz auf ihre speziellen Bedürfnisse eingehen können – das ist unsere Zielsetzung und dazu würden wir gern auf Deine Kompetenz, Menschlichkeit und Dein Engagement zählen dürfen.
Du bist Betreuungskraft nach §43b SBG XI? Dann bist Du bei uns genau richtig!